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Einkommensteuer,Entlastungsbetrag,Alleinerziehend

Unsere Mandantin ist zu Beginn des Jahre 2020 verheiratet. Ihr Ehemann zog am 19.01.2020 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ab März 2020 hat unsere Mandantin ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, welches auch in die Wohnung unserer Mandantin eingezogen ist. Gemäß Arbeitsvertrag ist das Au-pair-Mädchen zu 80 % für die Betreuung der Kinder zuständig, 20 % entfallen auf Mithilfe im Haushalt. Hat unsere Mandantin einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2020 und wenn ja, für welche Monate?
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