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Zusammenveranlagung,Abgabepflicht

Es liegen zwei Steuerbescheide eines Ehepaars vor. Es wurde im Rahmen der StE die Einzelveranlagung gewählt. Es wurde fristgerecht Einspruch eingelegt und rückwirkend die Zusammenveranlagung beantragt (Einkünfte der Ehefrau: 0 €). Ist für die Zusammenveranlagung nun eine neue Steuererklärung einzureichen? Wo finde ich dazu eine Gesetzesgrundlage/ein Gerichtsurteil?
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