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Mittelbare Entscheidungsbefugnis,Gesellschafter GmbH

Es gibt eine GmbH & Co. KG. Die GmbH & Co. KG ist ein Heizungs- und Sanitär-Betrieb. An der GmbH, die Geschäftsführer der KG ist, sind V mit 2 % und die Kommanditisten der KG A und B mit jeweils 49 % beteiligt. An der KG sind lediglich A und B zu je 50 % beteiligt. V ist nicht an der KG beteiligt. In der Gesellschafterversammlung der GmbH werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Gegenstand der GmbH ist die Vertretung und die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG. In der Gesellschafterversammlung der KG wird der Geschäftsführung (GmbH) Entlastung erteilt. Die Kommanditisten führen die handwerklichen Arbeiten der KG aus. Dies macht 80 % ihrer Arbeitszeit aus. Die Kommanditisten A und B sind als Gesellschafter-Geschäftsführer auch Arbeitnehmer der GmbH. Die Geschäftsführung in der GmbH macht 20 % der Arbeitszeit der Gesellschafter A und B aus. Frage: Sind die Gesellschafter-Geschäftsführer A und B der GmbH sozialversicherungspflichtig, obwohl die KG die Geschäftsführung (GmbH) bestimmt und kontrolliert?
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