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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen,Physiotherapie,§ 11 EStG

Wir betreuen eine Physiotherapie, die ihre montlichen Abrechnungen über Noventi erhält. Die Abrechnungen werden am 1. eines jeden Monats für den Vormonat erstellt, das Rechnungsdatum ist immer vom 1. bis 4. des Folgemonats und der Betrag wird immer vor dem 10. ausgezahlt. Gelten die Abrechnungen damit als wiederkehrende Einnahmen und müssen dem Vormonat zugeordnet werden?
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