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§ 7h EStG,Beginn der Baumaßnahme,Folgen der Aufhebung einer Sanierungssatzung

Der Steuerpflichtige ist Eigentümer einer Immobilie, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs belegen ist. Vor Beginn der Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen und Erteilung der Baugenehmigung war das Sanierungsgebiet bereits förmlich festgelegt und das Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot seitens der Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen ausgesprochen. Während des Bestehens des ausgewiesenen Sanierungsgebiets erfolgt der Baubeginn seitens des Steuerpflichtigen. Es ist allerdings klar absehbar, dass die Baumaßnahme erst dann abgeschlossen wird, nachdem die Sanierungssatzung wieder aufgehoben sein wird und somit das Objekt dann nicht mehr im Sanierungsgebiet liegt. Fragestellung: Ist es unschädlich für die erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG, wenn die Baugenehmigung während des Bestehens des Sanierungsgebiets erteilt wurde und der Baubeginn ebenfalls während des Bestehens stattgefunden hat, die Fertigstellung der Maßnahme allerdings erst nach Aufhebung des Sanierungsgebiets erfolgt? Was muss für die Definition von Baubeginn alles erfolgt sein, Planung, Einrichtung der Baustelle, erste Abbrucharbeiten? Wenn die Baustelle durchgängig bearbeitet wird, wird die Bescheinigung für die Sanierungs-AfA dann nur für die bis zur Aufhebung des Sanierungsgebiets fertiggestellten und angefangenen Gewerke erstellt oder für die gesamten, auch noch nicht begonnenen Gewerke? Kann die Gemeinde mit der Begründung der Aufhebung der Sanierungsgebietssatzung die Bescheinigung verweigern?
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