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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,Direktversicherung

Im Oktober 2006 hat eine GmbH für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Direktversicherung (als Rentenversicherung) über einen Jahresbeitrag von 4.320 € mit Dynamik angeschlossen. Die Beträge wurden jeweils im Dezember in der Lohnabrechnung abgerechnet. Die Lohnabrechnung erfolgte bisher über § 40b EStG mit der Pauschalsteuer und dem Restbetrag zu den 4.320 € über die reguläre Lohnsteuer. Es ist bisher keinem aufgefallen, dass es sich um Beiträge (nach 2014) nach § 3 Nr. 63 EStG handeln müsste, für die die erfolgte Besteuerung falsch ist. Meines Erachtens muss bis 4 % der jährliche Beitrags-BMG und darüber hinaus bis zusätzlich 1.800 € eine komplette Freistellung von der Lohnsteuer erfolgen. Frage: Handelt es sich bei der abgeschlossenen Versicherung (10/2006) um eine Direktversicherung nach „neuem“ Recht gemäß § 3 Nr. 63 EStG? Kann für eine nach 2004 abgeschlossene Direktversicherung überhaupt noch nach § 40b EStG abgerechnet werden? Ist meine Lösung mit den 4 % richtig, oder habe ich noch etwas übersehen?
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