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Einkommensteuer,GmbH & Co. KG,§ 11 EStG

Unser Mandant ist eine GmbH & Co. KG mit einer Kommanditisten-Geschäftsführung im Innenverhältnis. Diese erbaut und verpachtet Gebäude. Es liegt steuerliches Privatvermögen vor. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde freiwillig bilanzierend angegeben. Das FA akzeptiert das nicht und ändert den Steuerbescheid in Teilen ab mit der Begründung, dass § 11 EStG gilt. Kann man freiwillig bilanzieren und den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln?
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