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Einkommensteuer,Aufzeichnungspflicht,Friseur

Führt die Nicht-Aufzeichnung des Kunden-Namens bei einer ansonsten fehlerfrei geführten EDV-Kasse zu einem formellen Mangel in der Kassenführung? Begründet dieser Mangel auch eine Zuschätzung? Meine Klientin hat anstatt des jeweiligen Kunden-Namen immer die Bezeichnung „neu“ gespeichert. Kunden haben der Datenspeicherung teilweise widersprochen.
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