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Minijob,Gesellschafterin einer UG,§ 7 Abs. 1 SGB IV

Bitte lassen Sie mich zu folgendem Sachverhalt Ihre Einschätzung wissen: Ehemann und Ehefrau wollen eine UG gründen und werden jeweils zu 50 % an der UG beteiligt sein. Der Ehemann soll als Geschäftsführer bestellt werden. Ist unsere Einschätzung richtig, dass vor diesem Hintergrund die Ehefrau als Minijober angestellt werden kann und § 40a EStG einschlägig ist?
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