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privates Veräußerungsgeschäft,gewerblicher Grundstückshandel,Aufteilung Mehrfamilienhaus in ETW

Einem Mandanten gehört privat ein Mehrparteienhaus. Das Haus verfügt über insgesamt sechs Wohnungen. Die sog. Spekulationsfrist ist mittlerweile abgelaufen, da der Zeitraum zwischen Anschaffung und geplanter Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt. Der Mandant plant nun, nicht das Objekt als Ganzes zu veräußern, sondern die einzelnen Wohnungen zu verkaufen. Unterliegt der Verkauf der einzelnen Wohnungen auch dann nicht der Einkommensteuer? Anders gefragt, macht es einen Unterschied für die genannte Vorschrift, ob die einzelnen Wohnungen verkauft werden oder das Objekt insgesamt? Anschlussfrage: Besteht die Gefahr des gewerblichen Grundstückhandels?
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