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Einkommensteuer,vGA,Pensionszusage

GmbH hat nur noch einen Gesellschafter (*07.11.1947), dieser war Geschäftsführer und erhält eine jährliche Pension in Höhe von 12.270,96 €. Nach Ableben erhält seine Ehefrau (*06.06.1950) eine jährliche Pension in Höhe von 7.362,58 €. Diese Pensionszusage soll nun mit dem richtigen steuerlichen Wert abgelöst werden (Geld ist da) und die Lohnversteuerung ist auch in Ordnung. Hintergrund: Eines der Kinder will/soll die Anteile übernehmen. Versicherungsmathematiker haben folgende Werte für die Bilanzen zum 31.12.2021 errechnet: – Steuerbilanz 123.953,31 €, – Handelsbilanz 173.784,00 €. Welchen Betrag (brutto) muss die GmbH an den Gesellschafter überweisen, damit keine vGA und keine verdeckte Einlage entsteht?
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