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Einkommensteuer,Buchwertfortführung,Betriebsverpachtung im Ganzen

Ein Mandant von mir hat vor ca. fünf Jahren den Betrieb seines Vaters gem. § 6 Abs. 3 EStG übernommen (Einzelunternehmen). Er zahlt ihm dafür lebenslange Versorgungsbezüge, die als Sonderausgaben abgesetzt werden und beim Vater als Einnahmen versteuert werden. Jetzt ist geplant, den Betrieb (Einzelunternehmen) mit allen Geschäftsgrundlagen (Betriebsverpachtung im Ganzen) an eine GmbH zu verpachten (Sohn 100%iger Anteilseigner). Gibt es hier ein steuerliches Problem mit Blick auf die vorangegangene Übertragung – also führt die Verpachtung z.B. zur nachträglichen Verhinderung nach § 6 Abs. 3 EStG oder Ähnliches?
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