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Betriebsveräußerung,Wesentliche Betriebsgrundlagen,§ 16 EStG

Bei einer BP-Schlussbesprechung ist folgendes Problem aufgetreten: Ein Pflegedienst hatte eine Etage eines Gebäudes und einen Raum für Mitarbeiterbesprechungen im Betriebsvermögen und ein anderes Gebäude, wo pflegebedürftige Personen stationär aufgenommen wurden. Aus Altersgründen wurde der Pflegedienst an eine Mitarbeiterin verkauft, die auch das Gebäude, wo der Pflegedienst Räume nutzte, kaufen sollte. Die Mitarbeiterin bekam keine Finanzierung für das Gebäude, so dass unsere Mandantin nur den Pflegedienst an die Mitarbeiterin verkauft hat, das Gebäude behielt und das Gebäude, wo pflegebedürftige Personen untergebracht waren, an den Sohn teilentgeltlich übergab, der diesen Teil des Unternehmens auch fortführte. Das Finanzamt sieht das Gebäude, das die Mandantin nicht mit veräußern konnte, als wesentliche Betriebsgrundlage an und will deshalb jetzt nicht anerkennen, dass es sich um eine Betriebsaufgabe im Ganzen handelt, und somit weder den Freibetrag noch den ermäßigten Steuersatz gewähren. Das Finanzamt beruft sich auf eine BFH-Rechtsprechung, wonach jedes betrieblich genutzte Gebäude eine wesentliche Betriebsgrundlage ist. Müssen wir das wirklich akzeptieren oder gibt es die Möglichkeit, diese Argumentation zu widerlegen?
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