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Einkommensteuer,Pensionszusage,Abfindungsklausel

Die A Vermögensverwaltungs GmbH (Beteiligter A zu 100 %) ist zu 100 % an der X GmbH beteiligt. A ist als Geschäftsführer bei der X GmbH angestellt. A hat von der X GmbH eine Pensionszusage erhalten. Da A nunmehr das Rentenalter erreicht hat, stellt sich die Frage, ob die Pension laufend bezahlt wird oder ob A eine Abfindung erhält. Der Pensionsvertrag sieht keine Abfindung vor. 1. Kann A steuerunschädlich eine Abfindung erhalten, obwohl es keine Vereinbarung hierüber gibt? 2. Wenn Frage 1 verneint wird: Kann jetzt noch eine Abfindungsvereinbarung in den Vertrag eingearbeitet werden? Wenn ja, wie lange sollte dann mit der Auszahlung der Abfindung gewartet werden?
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