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Sonderbetriebsvermögen,VuV,Schuldzinsen nach Grundstücksverkauf,§ 21 EStG

Eine fremdfinanzierte Immobilie wurde in den vergangenen Jahren zu zwei verschiedenen Zwecken genutzt: – Das Erdgeschoss wurde an eine Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige als Gesellschafter beteiligt ist, verpachtet. Insoweit lag steuerliches Sonderbetriebsvermögen vor. – Die Wohnungen im Obergeschoss wurden an Mieter vermietet (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Das vorhandene Darlehen, welches für die gesamte Immobilie aufgenommen wurde, wurde auch in Abstimmung mit dem Finanzamt zu einem gewissen Prozentsatz als negatives Sonderbetriebsvermögen behandelt. Die Zinsen wurden insoweit als Sonderbetriebsausgaben angesetzt. Der restliche Anteil des Darlehens war im Privatbereich, sodass die Zinsen insoweit Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung waren. Nun wurde die Immobilie nach dem WEG aufgeteilt und die Wohnungen veräußert. Es werden also keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehr erzielt – das Sonderbetriebsvermögen ist dagegen noch da. Das Darlehen wurde nicht getilgt, sondern vertragsgemäß fortgeführt. Wie sind nach dem Verkauf die Zinsen zu behandeln? Soweit quotal in der Vergangenheit Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht wurden, sollte dies auch künftig möglich sein. Was passiert aber mit dem Anteil, der früher auf die Vermietung entfiel?
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