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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Lohnbestandteil

Unsere Frage betrifft ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Bei einer angestellten Mitarbeiterin (nicht Geschäftsführerin) wurde wegen eines Organisationsfehlers ihrerseits (berufliche Handlung) ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen Bezahlung eines Bußgeldes wurde das Strafverfahren eingestellt. Der Bußgeldbescheid ging an die Mitarbeiterin. Die GmbH möchte sowohl das Bußgeld (4.000 €) als auch die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Die Mitarbeiterin ist immer noch bei der GmbH angestellt. Die GmbH hatte keinerlei wirtschaftlichen Vorteil durch diesen Organisationsfehler. Können diese Zahlungen der GmbH abzugsfähige Betriebsausgaben sein (Schadensersatz gegenüber der Mitarbeiterin)? Kann die Zahlung evtl. als Arbeitslohn der Mitarbeiterin zu versteuern sein (Sozialversicherung + Lohnsteuer)?
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