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Sonderabschreibung,Mietwohnungsneubau,§ 7b EStG

An der Hausgemeinschaft A sind B und C zu jeweils 50 % beteiligt. Diese erstellt im Jahr 2021 ein Vierfamilienhaus zu Vermietungszwecken. Nach Fertigstellung sollen B und C jeweils zwei Wohnungen zu Teileigentum erhalten. Die Fertigstellung erfolgt im Jahr 2021, die Teilungserklärung wird im Jahr 2022 eingereicht. Können B und C trotzdem ab 2022 die Sonder-AfA erhalten (alle übrigen Voraussetzungen liegen vor)?
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