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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

Sachverhalt: Unser Mandant hat von seinen Eltern ein Haus unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen bekommen, die Immobilie ist fremdvermietet. Vereinbart ist, dass der Nießbrauchsberechtigte auch die außergewöhnlichen Instandhaltungen übernehmen muss. Es muss eine neue Heizung eingebaut werden, hierfür gibt es eine KfW-Förderung. Diese Förderung muss der Grundstückseigentümer beantragen und dazu auch die Rechnung vorlegen. Frage: Kann der Eigentümer diese „verauslagten“ Kosten an die Nießbrauchsberechtigen weiterberechnen, damit diese die Renovierung steuerlich absetzen können?
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