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GmbH,Darlehen

Ich habe folgende Fragen: Sachverhalt: Eine Mandantin-GmbH wurde am 01.10.2019 gegründet (Datum Unterschrift Notar, ab hier Vorgesellschaft – am 01.11.2019 Eintragung HR). Am 01.09.2019 (also in der Vorgründungsgesellschaft) wurden Beratungskosten bezahlt (ca. 10.000 €), die per Darlehen einer Gesellschafterin finanziert wurden. Das Darlehen lautete schon am 01.09.2019 auf die spätere GmbH tituliert. Das Darlehen wurde in der Bilanz 2019 nicht angesetzt, weiterhin auch die Kosten nicht. Jetzt erstellen wir den Jahresabschluss 2020, und die Mandantin ist der Meinung, dass das Darlehen in der Bilanz erfasst werden muss. Fragen: a) Muss das Darlehen in der Bilanz 2020 angesetzt werden? b) Bzw. wurde dieses bei Gründung von der Vorgründungsgesellschaft auf die GmbH automatisch übertragen? c) Wie hätten die Kosten in der Vorgründungsgesellschaft korrekt angesetzt werden müssen? d) Wenn a) mit ja beantwortet wird, wie korrigiere ich die Bilanz 2019?
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