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verlängerte Reinvestitionsfrist,§ 6b EStG,Reinvestitionsfrist für Umbau

Ein Mandant hat zulässigerweise eine §-6b-Rücklage bei dem Verkauf von Grundbesitz gebildet. Angedacht ist, einen Teil der §-6b-Rücklage bei dem Erwerb von neuem Grundbesitz im Gewerbebetrieb aufzulösen. Hierfür gilt eine vierjährige Reinvestitionsfrist. Bei einem neu hergestellten Gebäude verlängert sich die Reinvestitionsfrist, wenn mit dem Bau vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres begonnen worden ist. Frage: Kann diese sechsjährige Reinvestitionsfrist auch in Anspruch genommen werden, wenn bei dem Grundbesitz, der, wie oben beschrieben, im Rahmen der vierjährigen Reinvestitionsfrist erworben wird, mit einer Erweiterung oder einem Umbau begonnen wird? Also gilt die sechsjährige Reinvestitionsfrist nur bei gänzlichen Neubauten oder auch bei umfassenden Erweiterungen/Umbau von bereits bestehendem Grundbesitz?
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