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§ 23 EStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Einbringung eines Grundstücks in eine GmbH & Co. KG

Ich bitte um eine Stellungnahme, ob und sofern zu bejahen, für welche Beteiligte ein Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG entsteht: Der Steuerpflichtige (natürliche Person) ist im Besitz eines Einfamilienhauses (Wert circa 2 Mio. €). Dieses wurde von ihm im Jahr 2008 erworben. Im Jahr 2015 hat er seiner Frau 50 % dieses selbst genutzten Einfamilienhauses schenkweise übertragen. Nach dieser Schenkung, ebenfalls im Jahr 2015, wurde diese Immobilie in eine Kommanditgesellschaft (vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft) unter Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Neben beiden Eheleuten sind auch deren Kinder an dieser KG beteiligt, nämlich – Ehemann 74 % (Komplementär), – Ehefrau 19 % (Kommanditistin), – Kind eins 2 % (Kommanditist), – Kind zwei 2 % (Kommanditist), – Kind drei bis fünf: 1 % (Kommanditisten). Im Jahr 2022 ist nun geplant, diese Immobilie (die unverändert durch den Ehemann bewohnt wird) durch die KG zu veräußern. Inwiefern ergeben sich hier für die Beteiligten der GmbH & Co. KG eventuelle Veräußerungsgewinne gemäß § 23 EStG (beim Komplementär beziehungsweise den Kommanditisten)? Gemäß den vorliegenden Schenkungsverträgen (Schenkung des Teils des Hauses sowie der KG-Anteile an die Kinder) beziehungsweise dem Einbringungs- und Gründungsvertrag der Kommanditgesellschaft sollen sämtliche Vorgänge unentgeltlich sein.
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