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AfA nach Einlage,Gebäudeabschreibung,§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Ein Kunden kauft ein Objekt für 150.000 € am 01.01.2009, Gebäudewert 100.000 €, Grundstück 50.000 €. Das Objekt ist eine Gaststätte die fremdvermietet wird. Ab 01.07.2019 betreibt er die Gaststätte selbst. Das Objekt ist jetzt 300.000 € wert (200.000 € Gebäude und 100.000 € Grundstück). Wie hoch ist der Einlagewert, 200.000 € abzgl. bisherige AfA 21.000 €, also 179.000 €? Neu AfA-Bemessungsgrundlagen: 200.000 € oder 179.000 €? AfA, da gewerblich 3 %? Restnutzungsdauer wie lange? 10,5 Jahre 2 % und jetzt 79 % Rest, d.h. 26,33 Jahre?
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