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Umsatzsteuer,wiederkehrende Betriebsausgabe,Zurechnung

Im Dezember 2020 wurde versehentlich eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Der Mandant hat keine Dauerfristverlängerung. Gemeldet wurde eine Zahllast von 31.000 €. Der Mandant hat Lastschriftverfahren erteilt. Die Zahlung wurde demnach pünktlich geleistet. Nachdem der Fehler aufgefallen war, wurde am 07.02.2021 eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2020 abgegeben. Die Zahllast betrug demnach nur noch 5.000 €. Der Differenzbetrag von 25.000 € wurde im Februar erstattet. Wie hoch ist der ertragsteuerliche Aufwand aus der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2020 im Veranlagungsjahr 2020?
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