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§ 3 Nr. 12 EStG,§ 3 Nr. 26 EStG,§ 3 Nr. 26a EStG

Mandant erhält für die Tätigkeit im Gemeinderat Sitzungsgelder nach § 3 Nr. 12 EStG. Zugleich ist er als Vorstand und Übungsleiter in einen Verein tätig. Hier bekommt er die Übungsleitervergütung nach § 3 Nr. 26 EStG vergütet und noch den Ehrenamtspauschbetrag nach § 3 Nr. 26a EStG. Können die steuerfreien Vergütungen nebeneinander fließen, oder muss die Vergütung nach § 3 Nr. 12 EStG mit denen nach § 3 Nr. 26 bzw. 26a EStG addiert werden?
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