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Sonderabschreibung,Einbringung,Voraussetzungen

Wir haben eine Einbringung einer Einzelfirma in eine GmbH nach § 20 UmwStG durchgeführt. Die Einbringung erfolgte zu Buchwerten. Eingebracht wurden auch diverse Anlagegüter. Wir erstellen derzeit den Jahresabschluss und unterschreiten die Grenzen für 7g EStG. Nun hat sich die Frage gestellt, ob wir für die eingebrachten Wirtschaftsgüter noch eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen dürfen. Leider habe ich keinerlei Aussage in der Fachliteratur gefunden. Hinweise werden aber gemacht, dass teilweise die Auffassung vertreten wird, dass bei einer Einbringung ein Rechtsträgerwechsel stattfindet und IABs aufgelöst werden müssen. Dies würde m.E. dafür sprechen, dass keine Sonderabschreibung für die alten, eingebrachten Wirtschaftsgüter gebildet werden kann. Wie sehen Sie die Möglichkeiten?
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