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Erbauseinandersetzung,nachträgliche Zurechnung der Einkünfte,Mischnachlass

Im Nachlass des A befindet sich ein Einzelunternehmen (angenommener gemeiner Wert 100), Bargeld in Höhe von 100 und ein Pkw (60). A ist am 8.8. verstorben. Er hinterlässt seine Frau und zwei Kinder. Es gab kein Testament (gesetzliche Erbfolge), Ehefrau F erhält 1/2, Kind 1 1/4, Kind 2 1/4. a) Es ist geplant, dass die Mutter das Einzelunternehmen weiterführen soll. Ist es korrekt, dass dies im Rahmen der Erbauseinandersetzungsvereinbarung geregelt werden kann und dies ohne steuerliche Folgen? Mutter bleibt Eigentümerin vom Einzelunternehmen und zahlt an ihre Kinder jeweils 25. Das Auto sollen beide Kinder bekommen, hierfür müssten die Kinder wiederum jeweils 15 an die Mutter zahlen. Wäre in dieser Konstellation die Erbauseinandersetzung ertragsteuerlich neutral? Frage 2: In der Zeit vom 08.08. bis zur Erbauseinandersetzung sind die Einkünfte aus dem Einzelunternehmen der Erbengemeinschaft zuzurechnen? Oder kann man hier schon ggü. der Finanzverwaltung auf die anstehende Erbauseinandersetzung hinweisen?
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