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Einkommensteuer,Entnahme,Vorweggenommene Erbfolge

Meine Mandantin betreibt das Büro ihres Einzelunternehmens im eigenen Wohnhaus. Der betriebliche Teil ist bereits seit 2004 dem Unternehmen zugeordnet. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überträgt sie die gesamte Immobilie (privater Gebäudeteil und betrieblich genutzter Gebäudeteil) an ihren Sohn. Wie ist die ertragsteuerliche Behandlung? Ist der betrieblich genutzte Gebäudeteil mit dem Verkehrswert als Entnahmewert in das Privatvermögen zu entnehmen, so dass die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert den gewerblichen Gewinn erhöht?
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