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Einkommensteuer,Umsatzsteuer,Sponsoring

Die A-GmbH ist eine 100-%-Tochter der B-Mutter-GmbH. Die B-GmbH schickt der A-GmbH kostenlose Bekleidung im Wert von 2.500 €. Diese Waren überlässt die A-GmbH an den Sportler C, der die kostenlose Bekleidung bei diversen Sportveranstaltungen verwendet und damit letztlich für die B-Mutter-GmbH wirbt. Frage 1: Muss die A-GmbH die kostenlose Warensendung der B-Mutter-GmbH als Einnahme versteuern? In dem Vertrag der A-GmbH mit dem Sportler C steht, dass die Warenlieferung der A-GmbH an C mit der Werbeleistung des C verrechnet wird. Frage 2: Ist es richtig, dass hier umsatzsteuerlich ein tauschähnlicher Umsatz vorliegt mit der Folge, dass die A-GmbH die Warenweitergabe bereits im Zeitpunkt der Lieferung umsatzversteuern muss?
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