Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Forschungszulage,Aktivierung,Zeitpunkt

Unser Mandant hat unstreitig Anspruch auf eine Forschungszulage. Diese wurde im Jahr 2021 für Personalkosten aus dem Jahr 2020 beantragt. Aktuell bearbeiten wir die Bilanz zum 31.12.2020. Somit wird die Forschungzulage mit dem Körperschaftsteuer-Bescheid 2020 in Abzug gebracht. Frage: Muss die Forschungszulage durch Aktivierung des Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruchs bereits im Jahr 2020 oder evtl. erst im Jahr 2021 (da Antragstellung erst im Jahr 2021 war) bilanziert werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen