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§ 7b Abs. 5 EStG,De-minimis-Beihilfen,BMF-Schreiben vom 07.07.2020

Mein Mandant möchte 18 neue Wohnungen errichten. Die Voraussetzungen gem. § 7b Abs. 2 EStG sind unstreitig erfüllt. Die Herstellungskosten werden anhand eines KfW-Förderungsprogramms gefördert. Hierbei wird ein effektiver Jahreszins von 0,9 % zugrunde gelegt. Ferner gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 37.500 € je Wohneinheit (insgesamt also 675.000 €), der nicht zurückzuzahlen wäre. Frage: Kann die Sonderabschreibung gem. § 7b EStG trotz des o.a. Tilgungszuschusses in Anspruch genommen werden? Sind Tilgungszuschüsse im Rahmen von KfW-Förderungen schädliche de-minimis-Beihilfen i.S.d. § 7b Abs. 5 EStG?
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