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Veräußerungsgeschäft,Kundenstamm,sonstige Einkünfte

Der Mandant vermietet selbst angemietete Wohnungen. Die Einkünfte werden als Vermietung und Verpachtung behandelt. Der Mandant möchte zukünftig diese Vermietung nicht mehr selbst vornehmen, sondern überlässt seinem Nachfolger die unstreitig benötigten Kundenkontakte, um auch weiterhin eine Vermietung zu ermöglichen. Für diese Überlassung der Kundenkontakte erhält er ein monatliches Entgelt. Unter welcher Einkunftsart ist dieses Entgelt zu erfassen?
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