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Tonstudio ? Musiker,Strukturwandel,§ 18 EStG

Unser Mandant hat zwei Unternehmen: Tonstudio (Gewerbebetrieb) und Musikertätigkeit (selbständige Tätigkeit). Im Gewerbe-Tonstudio hat der Mandant den Grundstücksanteil für das Tonstudio im Betriebsvermögen. Der Mandant hat bereits sein Rentenalter erreicht. Seine Tonstudio-Umsätze sind erheblich zurückgegangen (die letzten zwei Jahren nicht nur wegen seines Alters, sondern auch coronabedingt). Unser Mandant überlegt, seine beiden Unternehmen zusammenzulegen und als Musiker weiterzuführen. Fragen: 1) Können diese beiden Tätigkeiten, Tonstudio und Musiker, zusammengelegt werden? 2) Sind die Einkünfte nach der Zusammenführung gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten? Dabei werden die meisten Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. 3) Wie wird der Grundstücksanteil von dem Tonstudio bei Zusammenlegung beider Unternehmen behandelt?
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