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Sanierungs-AfA,Bindungswirkung Bescheinigung,§ 7h EStG

Mandant A hat eine Eigentumswohnung im Sanierungsgebiet erworben, die saniert wird. Zusätzlich wird eine Küche eingebaut. A macht die Sanierungskosten (ohne die Aufwendungen für die Küche) für die Wohnung bei der Gemeinde geltend. Die Gemeinde erlässt einen Bescheid und zieht dabei von den Sanierungskosten den Kaufpreis für die Küche (fehlerhaft) ab. Mandant A bemerkt den Fehler erst, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Die Gemeinde versagt eine Änderung des Bescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit. Frage: Kann A im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Bemessungsgrundlage nach § 7h EStG erhöhen, da der Bescheid der Gemeinde (nach unserem Kenntnisstand) kein Grundlagenbescheid ist und das Finanzamt damit an den Feststellungen der Gemeinde nicht gebunden ist?
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