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Dieselskandal,Entschädigungszahlungen,§ 4 EStG

Mein Mandant hat im Betriebsvermögen einen Audi A4, der von dem sogenannten „Dieselskandal“ betroffen war. Das Fahrzeug unterwerfen wir der 1-%-Regelung. Im Rahmen einer Sammelklage wurde ihm im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von ca. 3 T€ erstattet. Ist diese Erstattung als umsatzsteuerfreie und ertragsteuerpflichtige Einnahme zu erfassen, ähnlich einer Versicherungserstattung?
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