Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§§ 433,398 BGB,§ 15 GmbHG,§ 39 AO,Keine Rückwirkung bei Abtretung GmbH-Anteil

Anteile an der Holding-GmbH (H) werden gehalten von einer Erwerbergesellschaft mbH (E) und einer natürlichen Person (A). Gesellschafter der E sind die natürlichen Personen C, D und F. E hält 56 % und die natürliche Person A hält 44 %. Es wird zum 30.09.2022 (Bilanzstichtag) geplant, auch die Anteile von A in Höhe von 44 % an die Gesellschafter der E zu gleichen Teilen, demnach jeweils 14,67 %, zu übertragen. Bei C und D handelt es sich um Kinder von A, und diese sollen die Anteile geschenkt bekommen nach § 13a ff. ErbStG. Zurzeit ist geplant, dass C und D die geschenkten Anteile im Privatvermögen halten, als Alternative wird eine C GmbH und eine D GmbH überprüft. F hingegen wird die Anteile über eine F-GmbH erwerben. Bis wann muss der Verkauf an F und die Schenkung an C und D erfolgen, damit dies noch rückwirkend anerkannt wird? Reicht es z.B. aus, den wirtschaftlichen Übergang im Kaufvertrag und im Schenkungsvertrag auf den Bilanzstichtag 30.09.2022 festzulegen und evtl. die Beurkundung erst im Dezember 2022 vorzunehmen, wenn auch die Bilanzen festgestellt werden? Wann wäre der späteste mögliche Zeitpunkt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen