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notwendiges Betriebsvermögen,Nichtaktivierung,Bilanzierungsfehler

Unser Mandant A betreibt seit 1992 ein Fleischereigeschäft. Die zugehörigen Betriebsräume hat er zunächst von seiner Mutter (M) gemietet, das Grundstück war bei ihr unstreitig Privatvermögen. 1997 hat M das Grundstück an A unentgeltlich übertragen und sich einen Nießbrauch vorbehalten. A zahlte daher weiterhin eine monatliche Miete an M. Bei A wurde das Grundstück nie bilanziell erfasst. M erfasst die Erträge und Aufwendungen sowie Abschreibungen jährlich in ihrer ESt-Erklärung (Anlage V). Nun möchte A das Grundstück weiter an seinen Sohn (S) übertragen, ebenfalls unter Vorbehalt des Nießbrauchs. Somit ist zunächst M und nach ihrem Tod A Nießbraucher. A betreibt weiterhin das Gewerbe. Uns stellt sich die Frage, ob das Grundstück bei A aktuell Betriebsvermögen darstellt und ob es somit durch die Übertragung an S zu einer Entnahme kommen wird, und wenn es zu einer Entnahme kommt, wie sich der Entnahmegewinn berechnet, da bei A das Grundstück bisher nicht bilanziert und auch nicht abgeschrieben wurde. Ist der Teilwert von 1997 dann auch der heute noch anzusetzende Buchwert?
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