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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsvermögen

Der EM hat im Jahr 2010 ein großes Grundstück mit vielen aufstehenden Lagerhallen gekauft und per Privatkredit finanziert. Eine Gewerbeanmeldung wurde bereits 2006 abgegeben, jedoch mit der Angabe Handel als Zweck. Die Lagerhallen werden an gewerbliche Abnehmer vermietet. Der unberatene Steuerpflichtige erklärt bis 2016 die Einnahmen aus der Vermietung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Jahr 2017 stellt der Steuerpflichtige fest, dass es sich bei den Vermietungen nicht um gewerbliche Einkünfte handelt, sondern eine private Vermögensverwaltung vorliegt. Er hat bislang EÜR selbst erstellt und abgegeben. Er entnimmt Gebäude und Grundstücke aus dem bisherigen Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Die Entnahme wurde fiktiv erklärt, der Mandant hat also einen Veräußerungsgewinn mit 0 € erklärt. Der Buchwert beträgt 268.200 €. Das Finanzamt hat nun im Rahmen einer BP den Verkehrswert des GuB und des Gebäudes ermittelt (870.000 €) und möchte die stillen Reserven aufdecken. Fragestellung: Sehen Sie irgendeine Möglichkeit, den GuB und das Gebäude von Anfang an als Vermietungsobjekt und damit der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen, um damit der Versteuerung der stillen Reserven zu entgehen? Die Bescheide 2010 bis 2015 sind bereits festsetzungsverjährt und somit nicht mehr änderbar.
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