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Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau,De-minimis-Verordnung,Einziges Unternehmen

Die Privatpersonen A und B sind jeweils zu 50 v. H. Gesellschafter einer vermögensverwaltenden OHG und einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften bauen jeweils eine Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen, die nach Fertigstellung im Besitz der jeweiligen Gesellschaft bleiben und vermietet werden. Für diese einzelnen Objekte soll jeweils die Abschreibung gem. § 7b Abs. 1 EStG in Anspruch genommen werden. Greift für diese Objekte bei den Gesellschaftern die Höchstgrenze der De-minimus-Verordnung der EU gem. § 7b Abs. 5 EStG für jedes Objekt einzeln oder sind für die Höchstgrenze beide Objekte zusammenzurechnen?
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