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Einkommensteuer,Wechsel der Gewinnermittlungsart,Übergangsgewinn

Unsere Mandantin ist eine GbR, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Die Gesellschafter dieser GbR haben ihre Anteile zum 01.01.2022 (0.01 Uhr) veräußert. Wann ist der Übergangsgewinn – Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs. 1 EStG – zu versteuern?
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