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§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG,BFH,Urteil v. 23.4.2021,IX R 3/20,BStBl 2021 II S. 692,Zusammenballung von Einkünften

Ist die Anwendung der Fünftelregelung möglich für eine Kapitalauszahlung aus einem Altersvorsorgevertrag/aus einer betrieblichen Altersversorgung? (Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG; Vertrag bestand bis zum Rentenbeginn.) Wie muss der Inhalt/die vertragliche Ausgestaltung aussehen, um das Tatbestandsmerkmal „Außerordentlichkeit“ zu erfüllen? Welche Gestaltung ist atypisch? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Urteil des BFH vom 23.04.2021, IX R 3/20? Gilt das hier, oder gilt das nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit?
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