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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 16 EStG,Auflösung einer GmbH & Co. KG

Unsere Mandantin ist eine Ein-Personen-GmbH & Co. KG. Per Gesellschafterbeschluss vom 02.05.2022 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. In der Zwischenzeit sind alle Wirtschaftsgüter veräußert wurden. Im BV befinden sich lediglich noch der Bankbestand sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten und der Komplementärin. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, wie die steuerliche Abwicklung weitergeht. Die KG muss das Gewerbe abmelden? Zu welchem Termin ist die Schlussbilanz der GmbH & Co. KG aufzustellen? Muss eine Liquidationseröffnungsbilanz für die KG erstellt werden? (Dies ist klar im Fall der Komplementär-GmbH.) Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für den Kommanditisten?
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