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Einkommensteuer,Urlaubsabgeltungsanspruch,Steuerermäßigung

Unser Mandant hat für die Jahre 2017–2019 den Urlaub ausgezahlt bekommen, weil er schwer erkrankte und den Urlaub während dieser Zeit nicht mehr nehmen konnte. Da die Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre war, haben wir die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG beantragt, was das Finanzamt leider abgelehnt hat. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir das akzeptieren müssen, oder ob wir Einspruch dagegen einlegen können.
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