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Verdienstausfall wg. Quarantäne,Entschädigung nach dem IfSG,§ 3 Nr. 25 EStG

Unser Mandant ist Einzelunternehmer und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG. Er erzielt gewerbliche Einkünfte. Im letzten Jahr stellten wir einen Antrag auf Ausgleich des Verdienstausfalls aufgrund einer Absonderung nach § 56 (1) IfSG. Nun erfolgte die Auszahlung des Verdienstausfalls. Wie wird diese Entschädigung ertragsteuerlich behandelt?
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