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Private Kfz-Nutzung,Nutzungsmöglichkeit,Zulassung Pkw,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

In einer laufenden BP will die Prüferin für ein Fahrzeug die 1-%-Regelung anwenden. Das Fahrzeug ist zwar angemeldet, aber seit vielen Jahren (auch im BP-Zeitraum) nicht versichert und steht in einer Garage des Steuerpflichtigen. Das Fahrzeug ist im BV, verursacht dort Kosten wie z.B. Steuern und eine Reparatur (dort hat die Werkstatt das Fahrzeug abgeholt und nach Reparatur wieder in der Garage abgestellt). Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass es um ein konkrete private Nutzungsmöglichkeit bei der 1-%-Regelung geht. Die ist jedoch hier nicht gegeben, da das Fahrzeug mangels Versicherung nicht bewegt werden darf. Für mich scheidet dann auch eine 1-%-Regelung aus. In den BMF-Schreiben habe ich lediglich etwas von der Nutzungsmöglichkeit gefunden. Die bezweifle ich jedoch. Ich habe mich bisher an den Saisonkennzeichen orientiert, für die ein Privatanteil in den „freien“ Zeiten mangels Zulassung zum Straßenverkehr nicht anzusetzen ist. Frage: Habe ich mit meiner Ansicht Recht? Reicht für die 1-%-Regelung bereits die Zulassung zum Straßenverkehr aus?
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