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Einkommensteuer,AfA,Umbau Gebäude

Ein Gebäude wird 1900 errichtet. 1960 wird es kernsaniert. 2019 wird es veräußert. Frage: Ist der AfA-Satz für die Käufer 2019 nun 2,5 %, da das Baujahr 1900 ist, oder ist das kernsanierte Gebäude als neues Wirtschaftsgut anzusehen und damit auch für die Käufer 2019 mit 2 % abzuschreiben, da die Kernsanierung 1960 war?
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