Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Frührentner,§ 302 Abs. 8 SGB VI,§ 34 SGB VI

Mandant G will evtl. in Frührente mit 63 gehen (erreicht er in 4/2022). Er ist momentan im Angestelltenverhältnis – mit Gehalt + Provision als Autoverkäufer. Seine Regelaltersrente würde er im Jahr 2024 erreichen. Die Provisionen aus Autoverkäufen fließen ihm regelmäßig immer bei Auslieferung der Fahrzeuge zu. Momentan sind viele Autos bestellt, werden allerdings erst NACH 4/2022 ausgeliefert (Lieferengpass) – so dass diese Provision erst im Rahmen seiner Frührente zufließen würde. Wird seine Altersrente (nachdem Regelaltersrente noch nicht erreicht ist) aufgrund Provisionen aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis) berücksichtigt bei der Berechnung des Hinzuverdiensts und dadurch seine Rente gekürzt? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen