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Erbteilskauf,§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Es gibt eine Erbengemeinschaft aus den Erben A , B, C, die Grundvermögen hat. Unsere Mandantin, die Bio eG, möchte Folgendes erwerben: 1. einen Teil der Grundstücke, 2. der A möchte seinen gesamten Erbteil an die Bio eG veräußern. Nun stellt sich die Frage, ob eine bestimmte Reihenfolge eine ggf. geringere GrESt auslöst, also: A) 1. Zunächst kauft die Bio eG den Erbteil A. 2. Anschließend findet eine Teilerbauseinandersetzung derart statt, dass die Bio eG gegen eine Abfindung in Höhe des 2/3-Kaufpreises die betreffenden Grundstücke erhält, aber im Übrigen nicht aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. B) 1. Die Bio eG kauft die betreffenden Flächen von der Erbengemeinschaft. 2. Anschließend erwirbt die Bio eG den 1/3-Erbteil von A. Frage: Ist die Variante A) oder B) grunderwerbsteuerlich günstiger?
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