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§ 26b EStG,dauerndes Getrenntleben,Versöhnungsversuch

Sachverhalt: Die Steuerpflichtigen leben seit 01.09.2019 getrennt und sind seit Oktober 2020 geschieden. In den Monaten April/Mai 2020 unternahmen die beiden Eheleute einen Versöhnungsversuch. Die Ehefrau zog für knapp acht Wochen in den vormals gemeinsamen Haushalt der Eheleute zurück und die Ehegatten lebten wieder in einer Lebensgemeinschaft zusammen. Leider scheiterte dieser Versuch und es kam nun unwiderruflich zur Scheidung. Frage: Für das Veranlagungsjahr 2020 wurde die Zusammenveranlagung gewählt, was das Finanzamt aber ablehnt. Kann die Zusammenveranlagung 2020 gewählt werden?
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