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Tarifvertrag,Öffnungsklausel,Arbeitnehmer

Es ergibt sich die Frage, ob die Regelung im Arbeitsvertrag über die Arbeitszeit ausreicht, um die tariflichen Bestimmungen im Tarifvertrag im Baugewerbe auszuschließen, oder muss hierzu eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden?
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