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Verständigungsverfahren nach DBA,Kosten des Verfahrens

Wir möchten einen Antrag auf ein Verständigungsverfahren zur Doppelbesteuerung in Deutschland stellen. Ist es zutreffend, dass für dieses Verfahren von Seiten der Finanzverwaltung und des Bundeszentralamts für Steuern für unseren Mandanten keine Kosten entstehen?
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